Siemens ET6..EE11 Manual de usuario Pagina 289

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TEIL B - VI - NICHTIONISIERENDE STRAHLUNG - 289 -
Teil B
2.2 Forschung
(Research)
Die Einwirkung von künstlicher oder im Sonnenlicht enthaltener UV-Strahlung kann zu dauerhaften und irreversiblen
Veränderungen an Auge und Haut führen. Geringe Sonnenexposition können sich aber auch gesundheitsfördernd aus-
wirken: durch UV-B-Strahlung wird die Synthese von Vitamin D induziert, welches den Kalziumspiegel im Blut reguliert
und
eine essentielle Rolle im Aufbau und Erhalt des Knochengewebes spielt. Auf Grund dieser unterschiedlichen Wir-
kungsweisen existieren international widersprüchliche Empfehlungen in Bezug auf UV-Bestrahlung. Deswegen wurden
i
m Jahr 2009 Forschungsvorhaben im Bereich UV durchgeführt.
Forschungsvorhaben zum Thema UV
2.3 Zertifizierung von Solarienbetrieben
(Certification of solaria)
Die UV-Belastung der Bevölkerung steigt auf Grund des heutigen Freizeitverhaltens in der Sonne und der Nutzung so
genannter Wellness-Bereiche mit Solarien kontinuierlich an. Die gleichzeitige Besorgnis erregende Zunahme von Haut-
krebs wird mit diesem Freizeitverhalten in Verbindung gebracht. Deswegen haben sich BMU und BfS auch 2009 für die
U
msetzung von Maßnahmen eingesetzt, um die UV-Belastung durch Solarien für die Nutzer zu reduzieren.
Als eine Maßnahme hierzu wurde im Mai 2003 eine freiwillige Zertifizierung für Solarien („Zertifiziertes Solarium“) nach
den
Kriterien des Runden Tisches Solarien (RTS) etabliert. Die wesentlichen Kriterien für diese Zertifizierung sind:
- definierte Gerätestandards mit limitierter UV-Bestrahlung,
-
Prüfungsvorschriften,
- einheitliche Betriebsabläufe bzgl. der Hygiene und
- fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Studiobetreiber eines nach diesen Kriterien zertifizierten Solarienbetriebes, Perso-
nen unter 18 Jahren die Nutzung seiner Geräte zu untersagen. Neue europäische Vorgaben u. a. hinsichtlich der Be-
strahlungsstärke erforderten in 2007 die Anpassung der bisherigen Kriterien. Das Zertifizierungsverfahren ,,Zertifizier-
tes Solarium“ wurde demzufolge von dem Verfahren ,,Geprüftes Sonnenstudio“ a/jointfilesconvert/439185/bgelöst.
Bis 31. Juli 2008 waren knapp 800 Sonnenstudios der ca. 5.500 Sonnenstudios deutschlandweit (Anzahl der Betriebe
nac
h Angaben von Vertretern der Solarienbranche) zertifiziert. Am 1. August 2008 wurde eine niedrigere Gesamtbe-
strahlungsstärke für Solarien in zertifizierten Betrieben von 0,3 W/m
2
eingeführt. Danach ließen sich - außer einem Son-
nenstudio - keine weiteren Sonnenstudios mehr zertifizieren.
Das BfS führte 2006, 2007 und 2008 Überprüfungen der als zertifiziert gemeldeten Sonnenstudios durch. Die bereits
i
n den Jahren 2006 und 2007 vorgefundenen Mängel bei der Umsetzung der Kriterien des BfS zeigten sich erneut bei
der stichprobenartigen Überprüfung zertifizierter Solarien Ende 2008. Der Bericht hierzu ist veröffentlicht unter
www.bfs.de/de/uv/solarien/Solarienueberpruefung2008.pdf
. Das Ergebnis machte deutlich, dass das freiwillige Zertifi-
zierungsverfahren keinen effektiven Verbraucherschutz in Sonnenstudios gewährleisten kann.
Um den Verbraucher vor den nachgewiesenen Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlung zu schützen, hat das BMU
m
it Unterstützung des BfS rechtliche Regelungen zu Solarien erarbeitet (gesetzliches Solarienbenutzungsverbot für
Minderjährige, Qualitätsanforderungen an den Betrieb von Solarien wie z. B. Begrenzung der Bestrahlungsstärke, Ein-
satz von qualifiziertem Personal, Informations- und Dokumentationspflichten).
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung (NiSG) in Kraft. Seit
4.
August 2009 ist damit Solarienbetreibern verboten, Minderjährigen die Nutzung von Solarien zu erlauben. Die Zu-
widerhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann seit dem 1. März 2010 mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahn-
det werden. Das Gesetz ermächtigt u. a. auch zum Erlass einer Rechtsverordnung bzgl. Solarien. Das BMU hat mit Un-
terstützung des BfS eine diesbezügliche Rechtsverordnung erarbeitet. Diese befindet sich derzeit im Abstimmungs-
prozess.
3608S03012 Bestimmung der individuellen solaren UV-Exposition in Abhängigkeit von Lebensstil und aktu-
ellem UV-Index
3607S04538 UV-abhängige Vitamin-D-Synthese - Bilanzierung der Expositionszeit durch UV zur Produk-
tion des optimalen Vitamin-D
3
-Bedarfs im menschlichen Körper
3606S04506 Untersuchungen zur Bedeutung unterschiedlicher Parameter der UV-Exposition und der indi-
viduellen Risikofaktoren bei der Entstehung von Hautkrebs
Siehe Programmreport 2009, www.bfs.de/de/bfs/druck/netzpublikationen
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